Bitte beachten Sie, dass alle Urkunden für die Eheschließung mit einer Apostille versehen sein und aus dem Original übersetzt werden müssen, damit sie auch von den deutschen Behörden akzeptiert und anerkannt werden können.
Ämter in Deutschland erkennen ausschließlich die Übersetzungen von den Urkunden an, die von den in Deutschland zugelassenen, ermächtigten Übersetzern und vereidigten Dolmetschern angefertigt werden. Die Übersetzungen aus den in- oder ausländischen Übersetzungsbüros werden in der Regel nicht angenommen.
Normalerweise werden folgende Unterlagen in begalubigter Kopie und Übersetzung für die Eheschließung in Deutschland verlangt:
und falls Ihre Braut (Ihr Bräutigam) schon mal verheiratet war, dann brauchen Sie zusätzlich:
Wenn Sie dem Übersetzer die Urschrift des Dokuments vorlegen, dann wird davon eine Kopie angefertigt, die samt der Übersetzung beglaubigt wird. In der Regel wird dann von den Behörden keine andere amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde gefordert.
Geburtsurkunde | 25 € |
Ehefähigkeitszeugnis | 30 € |
Inlandpass | ca. 50 € |
Insgesamt: | ca. 105 € |
Mein Angebot: 89 €
Geburtsurkunde | 25 € |
Ehefähigkeitszeugnis | 30 € |
Inlandpass | ca. 50 € |
Eheurkunde | 25 € |
Scheidungsurkunde | 25 € |
Insgesamt: | 155 € |
Mein Angebot: 124 €