Die Übersetzung wird mit der Kopie der Urschrift mittels der im Notariat und in Anwaltskanzelien üblichen Ösen verbunden.
Umfangreiche Übersetzungen werden zusammengeschnürt und versiegelt.
Sie behalten immer die Kontrolle über die entstandenen Kosten. Die Rechnungsstellung ist klar definiert und enthält ausgewiesene Umsatzsteuer.
Amtliche Beglaugibgung der Übersetzung ist für sie stets gratis.